Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Hierbei können die Kosten sowohl mit dem Velo, dem eigenen Auto, oder dem ÖV entstanden sein. Bei dem Abziehen von Fahrtkosten gilt es einige Einzelheiten zu beachten. Denn die angefallenen Fahrtkosten sind nicht immer anrechenbar und müssen alle Grundvoraussetzungen erfüllen. Zudem gilt ein Maximalbetrag der abziehbaren Kosten von CHF 3'000.